All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen AGB


1. Grund­le­gen­de Bestim­mun­gen / Anmeldungen

Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) gel­ten für alle Ver­trä­ge und Ver­ein­ba­run­gen für Lei­stun­gen von Maria Vas­ke (MV), die Sie mit mir als Anbie­te­rin Maria Vas­ke (MV) oder über die Domains: www.entwicklungmitsystem / https://www.mariavaske.com bzw. www.mariavaske.de schließen.

Ver­bind­li­che Anmel­dun­gen – Work­shops, Semi­na­re, Ein­zel­coa­ching, Webinare

Die Seminar‑, Web­i­nar- und Work­shop- sowie Vor­trags-Ange­bo­te sind freibleibend. 

Ver­bind­li­che Anmel­dun­gen erfol­gen schrift­lich, z.B. per SMS, Mes­sen­ger, E‑Mail oder posta­lisch. Soweit nicht anders ver­ein­bart, wird der Ein­be­zie­hung gege­be­nen­falls von Ihnen ver­wen­de­ter eige­ner Bedin­gun­gen widersprochen.

Ver­bind­li­che Anmel­dun­gen zu Ein­zel­coa­chings fin­den übli­cher­wei­se in der Orga­ni­sa­ti­on / im Unter­neh­men oder in eige­nen Pra­xis­räu­men bzw. in eigens ange­mie­te­ten Räum­lich­kei­ten statt. Ter­mi­ne und Ort wer­den zuvor mit dem/der Aufraggeber*in bzw. Kunden*in ver­ein­bart. Die­se Ver­ein­ba­run­gen gel­ten als ver­bind­lich. Es gel­ten die s.u. Punkt 9 genann­ten Bedin­gun­gen für Zah­lung / Ver­zug / Aus­fall der Lei­stung / Krank­heit / Stornierungen.

Die Auf­trags­be­stä­ti­gung bestä­tigt dem Auf­trag­ge­ber / der Auf­trag­ge­be­rin nach­ste­hend aus­schließ­lich als Kunde/ Kunden/Kundin genannt, den Ver­an­stal­tungs­ort, den Ver­an­stal­tungs­ter­min, die Uhr­zeit sowie die Kosten und Zah­lungs­be­din­gun­gen. Mit Zugang durch MV kommt ein rechts­gül­ti­ger Ver­trag zwi­schen dem/der Kunden/in und Maria Vas­ke zustan­de. Die Bestä­ti­gung muss schrift­lich erfol­gen. Ver­brau­cher im Sin­ne der nach­ste­hen­den Rege­lun­gen ist jede natür­li­che Per­son, die ein Rechts­ge­schäft zu Zwecken abschließt, die über­wie­gend weder ihrer gewerb­li­chen noch ihrer selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit zuge­rech­net wer­den kann. Unternehmer/in ist jede natür­li­che oder juri­sti­sche Per­son oder eine rechts­fä­hi­ge Per­so­nen­ge­sell­schaft, die bei Abschluss eines Rechts­ge­schäfts in Aus­übung ihrer selb­stän­di­gen beruf­li­chen oder gewerb­li­chen Tätig­keit handelt.

2. Zustan­de­kom­men des Ver­tra­ges — Vertragsabschluss

Gegen­stand des Ver­tra­ges ist der Ver­kauf von Syste­mi­schen und Psy­cho­lo­gi­schen Coa­chings Trai­nings und Bera­tun­gen, Web­i­na­ren, Semi­na­ren als Online-Coa­ching-Ange­bot oder in Prä­senz vor Ort des Kun­den / der Kun­din oder in eige­ner Coaching-Praxis.

Bereits mit dem Ein­stel­len des jewei­li­gen Pro­dukts auf mei­ner Inter­net­sei­te unter­brei­te ich Ihnen ein ver­bind­li­ches Ange­bot zum Abschluss eines Ver­tra­ges zu den in der Arti­kel­be­schrei­bung ange­ge­be­nen Bedingungen.

Ihre per­sön­li­chen Anfra­gen zur Erstel­lung eines Ange­bo­tes sind für Sie unver­bind­lich. Es wird hier­zu ein ver­bind­li­ches Ange­bot in schrift­li­cher Text­form (z.B. per E‑Mail) unter­brei­tet, wel­ches Sie inner­halb von 3 Tagen anneh­men kön­nen. Die Abwick­lung der Bestel­lung und Über­mitt­lung aller im Zusam­men­hang mit dem Ver­trags­schluss erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen erfolgt per E‑Mail zum Teil auto­ma­ti­siert. Sie haben des­halb sicher­zu­stel­len, dass die von Ihnen bei uns hin­ter­leg­te E‑Mail-Adres­se zutref­fend ist. Die Zustel­lung bzw. der Emp­fang von E‑Mails ist tech­nisch sicher­ge­stellt und wird ins­be­son­de­re nicht durch SPAM-Fil­ter verhindert.

3. Lei­stungs­um­fang – Änderungen

Ände­run­gen von zuvor ver­ein­bar­ten Lei­stun­gen kön­nen sei­tens der Vertragspartner/innen schrift­lich, tele­fo­nisch sowie per E‑Mail erfol­gen. Ände­rungs­wün­sche sind dar­auf­hin auf Durch­führ­bar­keit zu prü­fen. Die Umset­zung von Ände­rungs­wün­schen gilt nur dann als ver­ein­bart, wenn der Kun­de / die Kun­din und MV die­sen gemein­sam zuge­stimmt haben.

MV ist berech­tigt, Inhal­te sowie den Ablauf einer Ver­an­stal­tung bzw. Semi­nars oder Coa­chings zu ändern. Glei­ches gilt für den Ein­satz eines Trai­ners / einer Trai­ne­rin / Coa­ches / Media­tors / Bera­ters. Auch hier kann MV– unter Wah­rung des Gesamt­cha­rak­ters – Ände­run­gen vor­neh­men. Die­se Ände­run­gen berech­ti­gen den Kun­den / die Kun­din nicht zu einem Rück­tritt vom Ver­trag bzw. zu einer Min­de­rung des Rechnungsbetrages.

Ver­an­stal­tun­gen – Ter­mi­ne vor Ort / Kun­de / Kundin

Für Inhou­se-Semi­na­re, Work­shops, Vor­trä­ge und Ver­an­stal­tun­gen stellt der Kun­de / die Kun­din die zuvor ver­ein­bar­ten, not­wen­di­gen Hilfs­mit­tel, Räum­lich­kei­ten etc. – dies gilt nicht für Per­so­nal Coa­ching mit Pri­vat­per­so­nen, die nicht im Namen einer Orga­ni­sa­ti­on / eines Unter­neh­mens agieren.

Media­tio­nen Alle Media­tio­nen / Klä­run­gen unter­lie­gen dem Media­ti­ons­ge­setz § 1–9.

4. Gewähr­lei­stung

Es bestehen die gesetz­li­chen Mängelhaftungsrechte.

Kommt es zu Lie­fe­run­gen für Coa­chings, Trai­nings wer­den Sie als Ver­brau­cher gebe­ten, die Sache bei Lie­fe­rung umge­hend auf Voll­stän­dig­keit, offen­sicht­li­che Män­gel und Trans­port­schä­den zu über­prü­fen und MV sowie dem Spe­di­teur Bean­stan­dun­gen schnellst­mög­lich mit­zu­tei­len. Kom­men Sie dem nicht nach, hat dies kei­ne Aus­wir­kung auf Ihre gesetz­li­chen Gewährleistungsansprüche.

5. Rechts­wahl

Es gilt deut­sches Recht. Bei Ver­brau­chern gilt die­se Rechts­wahl nur, soweit hier­durch der durch zwin­gen­de Bestim­mun­gen des Rechts des Staa­tes des gewöhn­li­chen Auf­ent­hal­tes des Ver­brau­chers gewähr­te Schutz nicht ent­zo­gen wird (Gün­stig­keits­prin­zip). Die Bestim­mun­gen des UN-Kauf­rechts fin­den aus­drück­lich kei­ne Anwendung.

​Alter­na­ti­ve Streit­bei­le­gung: Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on stellt eine Platt­form für die außer­ge­richt­li­che Online-Streit­bei­le­gung (OS-Platt­form) bereit, auf­ruf­bar unter https://ec.europa.eu/odr.

Infor­ma­tio­nen zum Zustan­de­kom­men des Vertrages

​Die tech­ni­schen Schrit­te zum Ver­trags­schluss, der Ver­trags­schluss selbst und die Kor­rek­tur­mög­lich­kei­ten erfol­gen nach Maß­ga­be der Rege­lun­gen “Zustan­de­kom­men des Ver­tra­ges” unse­rer All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (s.o.).

Ver­trags­spra­che, Ver­trags­text­spei­che­rung ​Ver­trags­spra­che ist Deutsch.

6. Urhe­ber­recht

Digi­ta­le Unter­la­gen, Infor­ma­tio­nen sowie Kopien, Arbeits­un­ter­la­gen, Skrip­te Audio­vi­su­el­le sowie Print­me­di­en wer­den dem Kun­den / der Kun­din ledig­lich zum per­sön­li­chen Gebrauch über­ge­ben. Alle beglei­ten­den Arbeits­un­ter­la­gen (digi­ta­le und aus­ge­druck­te Hand­outs sowie Skrip­te) unter­lie­gen dem Urhe­ber­recht und dür­fen nicht ver­viel­fäl­tigt und wei­ter­ge­reicht wer­den. Alle Rech­te ver­blei­ben bei MV. Jede Repro­duk­ti­on, Ver­ar­bei­tung, Ver­viel­fäl­ti­gung, Ver­brei­tung, Ver­öf­fent­li­chung sowie ander­wei­ti­ge Nut­zung ist nur mit aus­drück­li­cher schrift­li­cher Geneh­mi­gung von MV gestattet. 

7. Haf­tung

Die von MV gege­be­nen Emp­feh­lun­gen sind sorg­fäl­tig und fach­spe­zi­fisch abge­wo­gen. Eine Haf­tung wird jedoch aus­ge­schlos­sen. MV bie­tet eine Dienst­lei­stung an, bei der kein Erfolg garan­tiert wer­den kann. Die Teilnehmer/innen neh­men grund­sätz­lich in eige­ner Ver­ant­wor­tung und auf eige­ne Gefahr teil. Vor­aus­set­zung für die Teil­nah­me an den Ver­an­stal­tun­gen, Coa­chings und Semi­na­ren ist eine nor­ma­le psy­chi­sche und phy­si­sche Belast­bar­keit. Die Lei­stun­gen von MV sind kein Ersatz für eine ärzt­li­che Behand­lung oder eine Psychotherapie.

Ver­an­stal­tun­gen, Coa­chings, Web­i­na­re, Work­shops und Semi­na­re sowie Vor­trä­ge wer­den von MV stets nach aktu­el­lem Wis­sens­stand sorg­fäl­tig geplant und durch­ge­führt. Für die Ver­wer­tung der erwor­be­nen Kennt­nis­se sei­tens der Teilnehmer/innen bzw. Kun­den über­nimmt MV kei­ne Haftung.

Ein erhöh­tes Risi­ko für Ver­let­zun­gen besteht bei Out­door-Ver­an­stal­tun­gen mit sport­li­chen Aspek­ten. Über die kör­per­li­chen und see­li­schen Anfor­de­run­gen die­ser Ver­an­stal­tun­gen sind sich die Teilnehmer/innen bewusst – sie han­deln eigen­ver­ant­wort­lich. MV über­nimmt kei­ne Ver­ant­wor­tung für Nach­tei­le, die sich, trotz sorg­fäl­ti­ger Auf­trags­klä­rung, auf­grund feh­len­der Vor­aus­set­zun­gen bei den Teil­neh­mern erge­ben. MV behält sich vor, Teilnehmer/innen, die durch ihr Ver­hal­ten ande­re Teilnehmer/innen bzw. die Coa­chin oder Trai­ne­rin schä­di­gen kön­nen, von Pro­gramm­punk­ten der Ver­an­stal­tung aus­zu­schlie­ßen. Die dadurch ent­ste­hen­den Kosten gehen zu Lasten des Kun­den / der Kun­din. Im Hono­rar der Teil­nah­me­ge­büh­ren ist kei­ne Ver­si­che­rung ent­hal­ten. Die Teil­neh­mer und Teil­neh­me­rin­nen sind bzw. haben sich selbst zu versichern.MV haf­tet nur für Schä­den, die von ihr vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig ver­ur­sacht wurden.

8. Mit­wir­kungs­pflicht & Datenschutz

Mit­wir­kungs­pflicht

Gegen­sei­ti­ge Koope­ra­ti­on und Wert­schät­zung bil­den die Basis für erfolg­rei­che Coa­ching und Trai­nings und erfor­dert eine ver­trau­ens­vol­le Bezie­hung zwi­schen Coa­chin und dem Kun­den / Kun­din. Erst mit der eigen­ver­ant­wort­li­chen Mit­wir­kung des Kun­den / der Kun­din und der Bereit­schaft, sich mit der Fra­ge­stel­lung, der Situa­ti­on oder dem Kon­flikt bzw. den Betrof­fe­nen aus­ein­an­der zu set­zen, wer­den gesetz­te Zie­le / Lösun­gen / Hand­lungs­op­tio­nen erreich­bar. MV unter­stützt und beglei­tet die­sen als ver­trau­li­chen Pro­zess und nutzt hier­für ihre Schweigepflicht.

Daten­schutz – Ver­trau­li­che per­sön­li­che Informationen

MV behan­delt alle per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten streng ver­trau­lich. Per­sön­li­che Kun­den­da­ten wer­den nur zu Zwecken der Ver­trags­durch­füh­rung ver­wen­det oder soweit gesetz­li­che Vor­schrif­ten dies vor­schrei­ben. Nur die jeweils not­wen­di­gen Daten wer­den gespei­chert und nur so lan­ge vor­ge­hal­ten, wie ver­trag­li­che Zwecke oder gesetz­li­che Bestim­mun­gen dies vorschreiben.

Daten­spei­che­rung: Die Daten der Teil­neh­mer wer­den für inter­ne Zwecke im Rah­men der Ver­an­stal­tungs­ab­wick­lung in maschi­nen­les­ba­rer Form gespei­chert und ver­wen­det. Die Spei­che­rung erfolgt unter strik­ter Beach­tung der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO). Die Teil­neh­mer kön­nen der Ver­wen­dung der Daten jeder­zeit wider­spre­chen. MV als Coa­chin / Trai­ne­rin / Mode­ra­to­rin gewähr­lei­stet Still­schwei­gen ana­log der ärzt­li­chen Schwei­ge­pflicht. Die Ver­schwie­gen­heits­pflicht von Media­to­ren ist im Media­ti­ons­ge­setz §4 ver­an­kert. Alle vom Kun­den bei­gebrach­ten oder aus­ge­füll­ten Unter­la­gen gehen auf­grund der gesetz­li­chen Doku­men­ta­ti­ons­pflicht in das Eigen­tum von MV über und wer­den von die­sem über einen Zeit­raum von min­de­stens zehn Jah­ren sorg­fäl­tig ver­schlos­sen auf­be­wahrt. Beauf­trag­te Drit­te wer­den ent­spre­chend die­ser Rege­lun­gen ver­pflich­tet. Wei­te­re Details zum Daten­schutz fin­den Sie in der Daten­schutz­er­klä­rung.

9. Zah­lungs­be­din­gun­gen / Ver­zug / Aus­fall der Lei­stung /Krankheit / Stornierungen

Zah­lungs­be­din­gun­gen

Soweit bei den ein­zel­nen Zah­lungs­ar­ten nicht anders ange­ge­ben oder ver­ein­bart, sind die Zah­lungs­an­sprü­che aus dem geschlos­se­nen Ver­trag sofort bei Erhalt ohne Abzug fäl­lig. Ist der Rech­nungs­be­trag nicht inner­halb von 10 Tagen nach dem Rech­nungs­da­tum ein­ge­gan­gen, ist MV berech­tigt, Gebüh­ren sowie Ver­zugs­zin­sen gel­tend zu machen. Die Ver­zugs­zin­sen betra­gen 12 % p. a. über dem zur Zeit der Berech­nung gel­ten­den Basis­zins­satz (§ 247 BGB) der Deut­schen Bundesbank.

Bei schrift­li­cher Mah­nung ist MV berech­tigt, pro Mah­nung eine Bear­bei­tungs­ge­bühr in Höhe des zeit­li­chen Auf­wan­des sowie eine Mahn­ge­bühr von 25,00 Euro zzgl. MwSt zu berech­nen. Die Berech­nungs­grund­la­ge dafür ist das zuvor ver­ein­bar­te Hono­rar. Kosten für Zah­lun­gen an MV, dies gilt ggf. auch für Zah­lun­gen aus dem Aus­land, trägt grund­sätz­lich der/die Kunde*in. Genann­te Prei­se für Hono­ra­re, Stun­den­sät­ze sowie Gebüh­ren ver­ste­hen sich zuzüg­lich gel­ten­der MwSt..

Aus­fall der Leistung

Bei Nicht­in­an­spruch­nah­me der zuvor ver­ein­bar­ten Lei­stung bzw. eine redu­zier­te Inan­spruch­nah­me der zuvor ver­ein­bar­ten Lei­stung besteht für den nicht genutz­ten Teil kein Anspruch auf Ver­gü­tung. Die Teil­nah­me ist per­so­nen­be­zo­gen und ist nicht auf ande­re Per­so­nen übertragbar.

Im Fal­le von Krank­heit, höhe­rer Gewalt bzw. son­sti­gen unvor­her­seh­ba­rer Ereig­nis­sen, besteht bei Aus­fall einer Ver­an­stal­tung, eines Work­shops oder eines Semi­nars, Trai­nings bzw. Coa­chings kein Anspruch auf die Durch­füh­rung sei­tens der Kun­din / des Kun­den. Ansprü­che sei­tens der Teilnehmer/innen bzw. Auftraggeber/innen auf Erstat­tung von Über­nach­tungs- oder Rei­se­ko­sten bzw. Arbeits­aus­fall bestehen eben­falls nicht.

MV haf­tet nicht für mit­tel­ba­re Schä­den, ins­be­son­de­re ent­gan­ge­nem Gewinn oder für Ansprü­che Drit­ter. Im Fal­le des Aus­falls aus gesund­heit­li­chen Grün­den, bie­tet MV i.d.R. einen Ersatz­ter­min. Ist die­ser vom Kun­den nicht annehm­bar, wer­den bereits gezahl­te Teil­nah­me­ge­büh­ren erstat­tet. Wei­ter­ge­hen­de Ansprü­che sind aus­ge­schlos­sen. Der Umfang der ver­trag­li­chen Lei­stungs­ver­pflich­tung ergibt sich aus der Lei­stungs­be­schrei­bung im Vertrag.

Ver­an­stal­tun­gen mit gerin­ger Teil­neh­mer­zahl kön­nen von MV bis zu drei Tage vor dem Ver­an­stal­tungs­ter­min abge­sagt wer­den, ohne dass hier­für von MV ent­stan­de­nen Kosten über­nom­men wer­den müss­ten. MV bie­tet i.d.R. Ersatz­ter­mi­ne an.

Für krank­heits­be­ding­te Aus­fäl­le ver­sucht MV grund­sätz­lich für eine Ersatz­per­son (für Trai­ning, Coa­ching, Work­shop, Semi­nar oder Vor­trag) zu sor­gen bzw. bie­tet dafür so zeit­nah wie mög­lich einen Ersatz­ter­min an. Für Fäl­le höhe­rer Gewalt und unvor­her­seh­ba­ren Ereig­nis­sen besteht kein Anspruch auf die Durch­füh­rung der zuvor ver­ein­bar­ten Ver­an­stal­tung. Über­nach­tungs- und Rei­se­ko­sten sowie Arbeits­aus­fäl­le kön­nen sei­tens des Kun­den / Kun­din bzw. Teilnehmer/innen nicht gel­tend gemacht wer­den. Für mit­tel­ba­re Schä­den, ins­be­son­de­re ent­gan­ge­ne Gewinn oder Ansprü­che Drit­ter über­nimmt MV kei­ne Haftung.

Stor­nie­run­gen von Coa­ching, Work­shops, Ver­an­stal­tun­gen, Semi­na­re, Web­i­na­re, Vor­trä­ge, Per­so­nal & Life Coa­ching & Syste­mi­sches Psy­cho­lo­gi­sches Coaching 

Kün­di­gung von Ver­trä­gen oder Stor­nie­run­gen für Work­shops, Trai­nings, Semi­na­re, Web­i­na­re, Vor­trä­gen mit The­men zu Kom­mu­ni­ka­ti­on, Gesund­heit, Sozia­les, Füh­rung, Coa­ching zu Per­so­nal- oder Organisations­entwicklung sowie psy­cho­lo­gi­schen Coa­ching-The­men müs­sen schrift­lich erfol­gen. Hier­für gel­ten fol­gen­de Bedin­gun­gen als vereinbart:

  • Stor­nie­rung bis 28 Tage vor ver­ein­bar­tem Ter­min: 60% des ver­ein­bar­ten Hono­rars bzw. der Gebühr.
  • Stor­nie­rung bis 15 Tage vor ver­ein­bar­tem Ter­min: 95% des ver­ein­bar­ten Hono­rars bzw. der Gebühr.

Die Teil­nah­me ist per­so­nen­be­zo­gen und kann nicht auf ande­re Per­so­nen über­tra­gen wer­den. Die Kosten für Fremd­lei­stun­gen gehen grund­sätz­lich zu Lasten des Kun­den / der Kun­din. Bei Nicht­in­an­spruch­nah­me der zuvor ver­ein­bar­ten Lei­stung bzw. einer ver­min­der­ten Inan­spruch­nah­me der zuvor ver­ein­bar­ten Lei­stung besteht für den nicht genutz­ten Teil kein Anspruch auf antei­li­ger Aus­gleichs­ver­gü­tung oder Vergütung.

Stor­nie­run­gen – Per­so­nal & Life Coa­ching & Syste­mi­sches Psy­cho­lo­gi­sches Coaching 

Stor­nie­run­gen von Per­so­nal bzw. Ein­zel-Coa­chings kön­nen schrift­lich, tele­fo­nisch sowie per E‑Mail erfol­gen. Hier­für gel­ten fol­gen­de Bedin­gun­gen als vereinbart:

  • Stor­nie­run­gen bis 48 Stun­den vor ver­ein­bar­tem Ter­min sowie Ter­min­ver­schie­bun­gen bis 48 Stun­den vor ver­ein­bar­ten Ter­min: Sofern mög­lich, erfolgt in bei­den Fäl­len die Ver­ein­ba­rung eines Ersatztermins.
  • Nicht­er­schei­nen und / oder Stor­nie­rung inner­halb von 24 Stun­den (Fei­er­ta­ge aus­ge­nom­men = 1 Arbeits­tag) vor ver­ein­bar­tem Ter­min: 100% des ver­ein­bar­ten Hono­rars bzw. der Gebühr für die zuvor ver­ein­bar­te Leistung.
  • Erneu­te Absa­ge des Ersatz­ter­mins: 100% des ver­ein­bar­ten Hono­rars bzw. der Gebühr für die zuvor ver­ein­bar­te Leistung.

Bei Stor­nie­run­gen trägt der Kun­de / die Kun­din anfal­len­de Stor­no­ge­büh­ren, Kosten für Hotel, Räu­me, Rei­se- und Fahrt­ko­sten etc..

11. Anti-Sek­ten­er­klä­rung

Web­i­na­re, Vor­trä­ge, Ver­an­stal­tun­gen, Semi­na­re und Coa­chings sowie Psy­cho­lo­gi­sche Coa­chings von MV basie­ren auf fun­dier­ten, wis­sen­schaft­li­chen Grund­la­gen – kei­nes­falls auf Ideo­lo­gien bzw. einer Sek­ten­kul­tur / Sek­ten­hin­ter­grund. MV distan­ziert sich aus­drück­lich von Orga­ni­sa­tio­nen, wie z.B. Sci­en­to­lo­gy und lehnt jeg­li­che Zusam­men­ar­beit mit die­ser oder ähn­li­chen Sek­ten und Orga­ni­sa­tio­nen sowie ihnen nahe­ste­hen­den Men­schen bzw. Unter­neh­men / Orga­ni­sa­tio­nen aus­drück­lich ab.

12. Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren

Es besteht kei­ne Ver­pflich­tung, an der Streit­bei­le­gung teil­zu­neh­men. Dem­nach nimmt MV nicht an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le teil. Das Gesetz über die alter­na­ti­ve Streit­bei­le­gung in Ver­brau­cher­sa­chen for­dert aber, dass hier trotz­dem auf eine für Sie zustän­di­ge Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le hin­ge­wie­sen wird, ins­be­son­de­re für Unter­neh­mun­gen mit mehr als 10 Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern. Bit­te recher­chie­ren Sie selbst, wel­che für Sie und Ihr Bun­des­land / Kom­mu­ne zustän­dig ist.

13. Gerichts­stand & Schlussbestimmung

Gerichts­stand ist aus­schließ­lich Hamburg

Für alle Geschäfts­be­zie­hun­gen und die gesam­ten Rechts­be­zie­hun­gen zwi­schen MV und dem Kun­den / der Kun­din gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Soll­te eine Bestim­mung die­ser Geschäfts­be­din­gun­gen bzw. eine Rege­lung im Rah­men son­sti­ger Ver­ein­ba­run­gen unwirk­sam sein oder wer­den, wird hier­durch die Wirk­sam­keit aller son­sti­gen Bestim­mun­gen oder Ver­ein­ba­run­gen nicht berührt.

Ergän­zun­gen zum Ver­trag, Gerichts­stand, Erfül­lungs­ort, Schluss­be­stim­mung: Ver­trags­er­gän­zun­gen bedür­fen zu ihrer Wirk­sam­keit der Schrift­form. Münd­li­che Ver­ein­ba­run­gen über die Auf­he­bung der Schrift­form sind nich­tig und damit nicht gül­tig. Erfül­lungs­ort und für den kauf­män­ni­schen Ver­kehr ver­ein­bar­ter Gerichts­stand ist Ham­burg. Soll­te eine Bestim­mung die­ser Ver­trags­be­din­gun­gen anfecht­bar oder unwirk­sam sein, so blei­ben die übri­gen Bestim­mun­gen davon unberührt.

Für Auf­trä­ge, die durch MV ver­mit­telt sowie von den Lie­fe­ran­ten direkt bestä­tigt, gelie­fert, aus­ge­führt und berech­net wer­den, gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) des jewei­li­gen Lie­fe­ran­ten. Auch hier­für bedür­fen zusätz­li­che oder abwei­chen­de Ver­ein­ba­run­gen der Schrift­form. Eine Unwirk­sam­keit ein­zel­ner Bestim­mun­gen des jewei­li­gen Ver­tra­ges lässt die Wirk­sam­keit des Ver­tra­ges an sich unberührt. 

Maria Vas­ke — 22529 Ham­burg — Stand: 08.07.2021